MarktüberwachungsmaßnahmeSpielzeug, Baby und Kinder
Luftballons
- Marke
- nicht angegeben
- Hersteller
- nicht angegeben
- Deutschland
- Amtlich veröffentlicht am
- Quelle: EU Safety Gate
Was ist passiert?
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,23 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Warum ist das gefährlich?
- Chemische Gefahr
Chemikalie
Was soll ich tun?
Die Meldung nennt keine konkrete Maßnahme (nicht angegeben). Bitte lesen Sie die Originalmeldung und verwenden Sie das Produkt im Zweifel nicht weiter.
Kontakt laut Meldung
nicht angegeben
Vergleichen Sie Charge, Datum und Kennungen genau mit Ihrer Verpackung. Maßgeblich ist die Originalmeldung. In akuten Notfällen: 112.
So erkennen Sie betroffene Produkte
Luftballons
Produktakte- Marke
- nicht angegeben
- Hersteller / Inverkehrbringer laut Quelle
- nicht angegeben
- Beschreibung laut Quelle
- Set aus grauen Latexballons. Herstellungsdatum: 20/02/2025.
Chargen, Daten und Kennungen
Wo wurde es verkauft?
Other(Shein)
In welchen Ländern?
- DE
Deutschland
Grundlage: Amtliche supranationale Quelle
Verlauf
Veröffentlicht von EU Safety Gate
Aktenzeichen SR/02692/26
Auf Produktalarm veröffentlicht
Faktenstand Version 1aktuell
Herkunft der einzelnen Angaben 8 Belege
| Feld | Originalwert | Quelle |
|---|---|---|
| Vertrieb über | Other(Shein) | eu-safety-gate |
| Gefahr | Chemikalie | eu-safety-gate |
| Märkte | Deutschland | eu-safety-gate |
| Aktenzeichen | SR/02692/26 | eu-safety-gate |
| Produkte | Set aus grauen Latexballons. Herstellungsdatum: 20/02/2025. | eu-safety-gate |
| Produkte | Luftballons | eu-safety-gate |
| Grund | Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,23 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie. | eu-safety-gate |
| Titel | Luftballons | eu-safety-gate |
Quellen
EU Safety Gate
Europäische Kommission (GD Justiz und Verbraucher) · Europäische Union
Quelle: Safety Gate – EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, © Europäische Union
Originalmeldung öffnen (öffnet in neuem Tab)
Alle Angaben auf einen Blick
- Produktbezeichnung
- Luftballons
- Marke
- nicht angegeben
- Hersteller / Inverkehrbringer
- nicht angegeben
- Meldungstyp
- Marktüberwachungsmaßnahme
- Betroffene Länder
- DE
- Veröffentlicht
- 2. Oktober 2026
- Auf Produktalarm seit
- 12. Oktober 2026
- Letzte Aktualisierung
- 12. Oktober 2026 · Version 1
- Zuletzt geprüft
- 12. Oktober 2026
- Rückrufgrund
- Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,23 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
- Offiziell beschriebene Gefahr
- Chemische Gefahr
- Chargen / Lose
- nicht angegeben
- Modellnummern
- nicht angegeben
- EAN / GTIN
- nicht angegeben
- Produktionsdaten
- nicht angegeben
- MHD / Verbrauchsdatum
- nicht angegeben
- Seriennummern
- nicht angegeben
- Vertrieb laut Quelle
- siehe „Wo wurde es verkauft?“
- Händler
- nicht angegeben
- Kontakt
- nicht angegeben
- Quellen
- EU Safety Gate
- Zusammenfassung
- EU Safety Gate hat am 02.10.2026 eine Meldung (Marktüberwachungsmaßnahme) zu „Luftballons“ veröffentlicht. Geltungsbereich laut Quelle: Deutschland. Grund laut Quelle: Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,23 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.